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International
22. September 2026

Wegzugsbesteuerung – neue Meldepflichten

Was bedeutet Wegzugsbesteuerung?

Wer aus Österreich in ein anderes Land übersiedelt, muss bestimmte Vermögenswerte versteuern, als wären diese am Wegzugstag verkauft worden. Dies kann finanziell bitter sein, da kein Verkauf stattgefunden hat und daher möglicherweise keine Liquidität vorhanden ist.

Betroffen sind insbesondere Aktien, GmbH-Anteile, Fondsanteile, Derivate und Kryptowährungen. Für Wegzüge in EU- oder EWR-Mitgliedstaaten sieht das Gesetz eine steuerliche Begünstigung vor. In solchen Fällen kann eine Nichtfestsetzung für Kapitalvermögen im Privatvermögen beantragt werden. Die Steuer wird zwar berechnet und in der Steuererklärung bekanntgegeben, sie ist aber erst bei einem späteren Verkauf fällig.

Jährliche Meldepflicht für Neufälle

Künftig besteht eine jährliche Melde- und Nachweispflicht, wenn die im Zuge des Wegzugs erfassten Einkünfte mehr als 100.000 € betragen haben und der entsprechende Bewilligungsbescheid nach dem 30. Juni 2026 vom Finanzamt ausgestellt wurde. Die Meldung muss neben der aktuellen Zustelladresse auch Nachweise enthalten, dass das betroffene Vermögen noch nicht verkauft wurde. Als Nachweise kommen insbesondere Depotauszüge, Firmenbuchauszüge oder vergleichbare Unterlagen in Betracht. Bei mangelhaftem Nachweis muss das Finanzamt zwar eine angemessene Nachfrist einräumen, allerdings wird ohne einen gelungenen Nachweis die Wegzugssteuer vorgeschrieben.

Für Wegzüge im Jahr 2026 (Bescheid nach dem 30. Juni 2026) muss der erste Nachweis bis spätestens 31. Dezember 2027 erfolgen. Danach ist die Meldung jährlich zu wiederholen.

Einmalige Meldepflicht für Altfälle

Wer bereits früher aus Österreich weggezogen ist und noch einen aufrechten Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuerschuld hat, muss in bestimmten Fällen ebenfalls eine Meldung mit Nachweisen bis 31. Dezember 2026 erbringen.

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