
Laufende Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses klingen verlockend. Bevor jedoch das erste Inserat online geht, sollten Vermieterinnen und Vermieter die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen prüfen.
Aus rechtlicher Sicht ist zunächst zu klären, welcher Mietzins zulässig ist, etwa freier oder angemessener Mietzins oder Richtwertmietzins. Wirtschaftlich sollten neben den zu erwartenden Mieteinnahmen auch Betriebs- und Finanzierungskosten, Rücklagen sowie mögliche Leerstandszeiten und Mietausfälle einkalkuliert werden. Bei älteren Objekten können zudem Sanierungen, Reparaturen oder eine Heizungsumrüstung anstehen.
Der Mietvertrag ist das Herzstück jeder Vermietung. Zwar finden sich im Internet zahlreiche kostenlose Muster, doch wer auf Nummer sicher gehen möchte, beauftragt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Denn eine einzige unwirksame Klausel kann später deutlich teurer werden als das Anwaltshonorar.
Auch steuerlich gibt es einiges zu beachten: Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Gleichzeitig können zahlreiche Ausgaben geltend gemacht werden, etwa die AfA (Absetzung für Abnutzung), Betriebskosten, Finanzierungszinsen, Steuerberatungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen. Auch die Umsatzsteuer sollte nicht übersehen werden, sofern keine Kleinunternehmerbefreiung anwendbar ist. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerprofi.
In unserer impuls plus* Online-Fassung finden Sie eine steuerliche Checkliste für Vermietungsneulinge.