Freiwilligenpauschale oder pauschale Reiseaufwandsentschädigung – welche Zahlungen dürfen in einem Verein abgabenfrei zur Auszahlung gelangen? Pauschale Reiseaufwands- entschädigung (PRAE) Gemeinnützige Sportvereine können an ihre Sportler und Sportbetreuer (Trainer) eine PRAE …
Gemeinnützige Vereine können auf unterschiedliche Arten zu Einnahmen kommen. Was unterscheidet die wichtigen Einnahmequellen Spenden, Sponsoring und Mitgliedsbeiträge?
Nicht unternehmerisch tätige gemeinnützige Organisationen können von 1.7. bis 31.12.2024 den EKZ NPO für die Phase 2 beantragen. Es werden 50 % der Mehrkosten an Energie des Jahres 2023 als Zuschuss …
Der Antrag für die Spendenbegünstigung kann ab sofort in FinanzOnline gestellt werden. Wer rückwirkend mit Jahresbeginn 2024 die Absetzbarkeit haben möchte, muss bis 30.6.2024 den Antrag stellen.
Die Spendenbegünstigung kommt nicht automatisch – gemeinnützige Vereine müssen aktiv werden, um in den Genuss der Spendenbegünstigung zu kommen.
Seit Jahresbeginn 2024 können gemeinnützige Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfreie Pauschalen auszahlen.
Non-Profit-Organisationen können bis 30.6.2024 die erste Phase vom Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) beantragen.
Mit der Erhöhung der steuerfreien, pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) ab 2023 kam für Sportvereine auch eine Meldepflicht. PRAE-Sätze Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE), die seit 2009 von gemeinnützigen Sportvereinen in Anspruch genommen …
Spenden an Organisationen, die sich auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ befinden, kann man von der Steuer absetzen. Ab 2024 kommen nun auch Gemeinnützige auf die Liste und das Aufnahmeverfahren wird …
Das Gemeinnützigkeits-Reformgesetz 2023 wird aktuell im Nationalrat behandelt. Es umfasst zahlreiche Änderungen bei der Spendenabsetzbarkeit. Mit 1. Jänner 2024 soll es wirksam werden. Durch die Reform sollen unter anderem folgende …
Steuerfrei sind Zahlungen von Vereinen und anderen Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit muss ehrenamtlich und freiwillig sein, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
Der aktuell aufgelegte EKZ 2 unterstützt Unternehmen und unternehmerisch tätige Bereiche von Vereinen und anderen Rechtsträgern. Achtung: Hier endet die Voranmeldefrist bereits am 2. November!