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Jungunternehmer
22. September 2026

Betriebsübergabe – Tipps und Tricks

Irgendwann stellt sich für jede Unternehmerin und jeden Unternehmer die Frage: Wer führt meinen Betrieb weiter? Viele schieben diese Entscheidung vor sich her. Verständlich, denn bei der Betriebsübergabe geht es nicht nur um Zahlen und Verträge, sondern um ein Lebenswerk.

Planung ist alles

Am Anfang steht die Frage, was überhaupt übergeben wird. Bei einer Betriebsübergabe wird ein lebendes Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Gewerbeberechtigung fortgeführt. Werden nur einzelne Wirtschaftsgüter übernommen, kann die rechtliche und steuerliche Beurteilung anders ausfallen. Wir empfehlen, drei bis fünf Jahre vor der Übergabe mit der strategischen Planung zu beginnen.

Wer soll übernehmen?

Die Familie ist nur eine Möglichkeit. Auch Mitarbeiter, Mitbewerber oder Personen aus dem Kundenkreis kommen infrage. Bei der Suche helfen Mundpropaganda, soziale Medien oder die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer. Sobald sich erste Interessenten melden, ist gute Vorbereitung entscheidend. Benötigt werden Buchhaltungsunterlagen, Versicherungen, Verträge samt Kündigungsfristen, Miet- oder Pachtvereinbarungen, Personalunterlagen, Genehmigungen und Informationen zur Betriebsanlage. Fehlende Unterlagen schwächen die Verhandlungsposition.

Bei einer Übergabe an Angehörige kann die Begleitung durch das Finanzamt interessant sein. Unter bestimmten Voraussetzungen prüft das Finanzamt offene Zeiträume und behandelt steuerliche Fragen zur geplanten Übergabe. Dies schafft Rechts- und Planungssicherheit, verlangt aber umfassende Transparenz.

Ein bestehender Mietvertrag kann häufig übernommen werden, allerdings darf der Vermieter den Mietzins auf ein angemessenes Marktniveau anheben, was zu einer erheblichen Mehrbelastung führen kann.

Auch die Mitarbeiter sind rechtzeitig einzubeziehen. Bei einem Betriebsübergang gehen bestehende Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den neuen Inhaber über. Kündigungen allein wegen des Übergangs sind problematisch. Arbeitsrechtliche Beratung beugt Konflikten vor und hilft, wichtiges Wissen im Unternehmen zu halten.

Was ist der Betrieb wert?

Umsatz oder Gewinn allein genügen für die Bewertung nicht. In unserer letzten impuls-Ausgabe 26-3 haben wir ausführlich über die Bewertung von Unternehmen berichtet. Eine Bewertung ist allerdings noch kein Kaufpreis. Erst in den Verhandlungen zeigt sich, welchen Wert die Beteiligten dem Betrieb beimessen und ob sich dieser Wert finanzieren und aus künftigen Erträgen erwirtschaften lässt.

Steuern rechtzeitig mitplanen

Verkauf, Schenkung, schrittweise Beteiligung oder Übergabe gegen Versorgungsleistungen können unterschiedliche steuerliche Folgen haben. Wer erst nach einer mündlichen Einigung steuerlichen Rat einholt, hat oft bereits Gestaltungsspielraum verloren. Auch Finanzierung und Förderungen sollten früh abgeklärt werden.

Entscheidend sind genügend Zeit, klare Ziele, vollständige Unterlagen und gute Beratung. Wer früh mit der Vorbereitung beginnt, schafft gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Betriebsübergabe.

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