Recht
21. September 2020

Verein: Satzungscheck

Soll ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Verein steuerlich begünstigt sein, müssen die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung entsprechen. Viele Musterstatuten entsprechen lediglich den Vorschriften des Vereinsgesetzes.

Tipp: Regelmäßig die relevanten Passagen der eigenen Statuten anhand der Finanz-Musterstatuten (im Anhang unter RZ 867 in den Vereinsrichtlinien) prüfen. Durch nicht gewartete Satzungen riskiert man einen rückwirkenden Verlust der steuerlichen Begünstigungen und damit hohe Steuernachzahlungen.

 

Passage  in der Satzung

Allgemein

nicht auf Gewinn gerichtet

 

Ist wortwörtlich anzuführen; keine Ausrichtung auf Gewinnerzielung zur Verteilung an die Mitglieder; keine Gewinnerzielung als Selbstzweck (Anhäufung von Vermögen)

Vereinszweck

Abstrakte Formulierung  der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke, die in der Bundesabgabenordnung (BAO) genannt sind; auch nichtbegünstigte Zwecke anführen, jedoch auf deren untergeordneten Zweck hinweisen

Ideelle Mittel

Konkrete Tätigkeiten, die der Verein ausführt um den Vereinszweck zu erfüllen; jede Aktivität der Organisation muss hier angeführt werden – Verein darf nur tun, was hier angeführt ist; Tipp: weit fassen, auch wenn Tätigkeit vorerst nicht ausgeführt wird

Zweck/Mittel-Vermischung

Konkrete Tätigkeiten dürfen keinesfalls beim Vereinszweck angeführt werden

Materielle Mittel

Vollständige Aufzählung der Finanzierungsquellen des Vereins – alle Vermögenszugänge müssen in der Satzung abgebildet sein

Auflösungsbestimmungen

Im Fall der Auflösung oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks ist das verbleibende Vermögen für begünstigte Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO zu verwenden

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