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Dienstnehmer
28. Mai 2024

Gesetzlicher Mindestinhalt für Dienstzettel und Dienstvertrag

 

Arbeiter und Angestellte

Für Arbeiter und Angestellte gelten die Vorschriften des § 2 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG).
Fett gedruckte Passagen sind ab 28.3.2024 neu:

Inhalt Anmerkung
1. Name und Anschrift des Arbeitgebers
2. Name und Anschrift des Arbeitnehmers
3. Beginn des Arbeitsverhältnisses
4. Ende des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
5. Dauer der Kündigungsfrist,
Kündigungstermin,
Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren
Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen.
Kündigungsverfahren: z.B. Schriftformgebot laut Kollektivvertrag
6. gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort,
erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte,
Sitz des Unternehmens
Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen.
7. allfällige Einstufung in ein generelles Schema,
8. vorgesehene Verwendung,
kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung
9. betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere Entgeltbestandteile wie z.B. Sonderzahlungen
gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden
Fälligkeit und Art der Auszahlung des Entgelts
Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen, außer bei Höhe des Grundgehalts oder -lohns.
10. Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen.
11. vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit
gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen.
12. Bezeichnung der anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung, Betriebsvereinbarung)
Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen
13. Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse),
bei Anwendbarkeit des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) Name und Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
14. Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen.
15. gegebenenfalls den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen.

Weitere Informationen

Arbeiterkammer:
Muster Dienstzettel

Wirtschaftskammer:
Muster und Vorlagen

 

Freie Dienstnehmer

Für freie Dienstnehmer gelten die Vorschriften des § 1164a ABGB.
Fett gedruckte Passagen sind ab 28.3.2024 neu:

Inhalt Anmerkung
1. Name und Anschrift des Dienstgebers,
Sitz des Unternehmens
2. Name und Anschrift des freien Dienstnehmers
3. Beginn des freien Dienstverhältnisses
4. Ende des freien Dienstverhältnisses bei Befristung
5. Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin
6. vorgesehene Tätigkeit und eine kurze Beschreibung dieser Tätigkeit
7. Entgelt, Fälligkeit und Art der Auszahlung des Entgelts z.B. Überweisung
8. Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse)
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