Für Arbeiter und Angestellte gelten die Vorschriften des § 2 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG).
Fett gedruckte Passagen sind ab 28.3.2024 neu:
Inhalt | Anmerkung | |
1. | Name und Anschrift des Arbeitgebers | |
2. | Name und Anschrift des Arbeitnehmers | |
3. | Beginn des Arbeitsverhältnisses | |
4. | Ende des Arbeitsverhältnisses | bei Befristung |
5. | Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin, Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren |
Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen. Kündigungsverfahren: z.B. Schriftformgebot laut Kollektivvertrag |
6. | gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte, Sitz des Unternehmens |
Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen. |
7. | allfällige Einstufung in ein generelles Schema, | |
8. | vorgesehene Verwendung, kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung |
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9. | betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere Entgeltbestandteile wie z.B. Sonderzahlungen gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden Fälligkeit und Art der Auszahlung des Entgelts |
Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen, außer bei Höhe des Grundgehalts oder -lohns. |
10. | Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes | Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen. |
11. | vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen |
Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen. |
12. | Bezeichnung der anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung, Betriebsvereinbarung) Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen |
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13. | Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse), bei Anwendbarkeit des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) Name und Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse |
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14. | Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit | Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen. |
15. | gegebenenfalls den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung | Alternativ: Verweis auf gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen. |
Weitere Informationen
Arbeiterkammer:
Muster Dienstzettel
Wirtschaftskammer:
Muster und Vorlagen
Für freie Dienstnehmer gelten die Vorschriften des § 1164a ABGB.
Fett gedruckte Passagen sind ab 28.3.2024 neu:
Inhalt | Anmerkung | |
1. | Name und Anschrift des Dienstgebers, Sitz des Unternehmens |
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2. | Name und Anschrift des freien Dienstnehmers | |
3. | Beginn des freien Dienstverhältnisses | |
4. | Ende des freien Dienstverhältnisses | bei Befristung |
5. | Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin | |
6. | vorgesehene Tätigkeit und eine kurze Beschreibung dieser Tätigkeit | |
7. | Entgelt, Fälligkeit und Art der Auszahlung des Entgelts | z.B. Überweisung |
8. | Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) |