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Steuern
22. September 2026

Gewinnfreibetrag: 2027–2029 ohne Wertpapiere

Der Gewinnfreibetrag (GFB) bleibt ein wesentliches Instrument zur Senkung der Steuerlast für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften.

Bis zu einem Jahresgewinn von 33.000 € steht weiterhin der Grundfreibetrag von maximal 4.950 € zu. Wer darüber hinaus Steuern sparen möchte, muss investieren – und zwar in neues, abnutzbares, körperliches Anlagevermögen im Inland mit einer Nutzungsdauer von mind. vier Jahren. Auch sogenannte § 14-Wertpapiere konnten bisher genutzt werden.

Damit soll zumindest für drei Jahre Schluss sein, denn für Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 können keine Wertpapiere mehr für den GFB genutzt werden. Ersatzbeschaffungen für bereits bestehende Wertpapiere bleiben weiterhin möglich. Besonders betroffen sind Freiberufler und Dienstleistungsbetriebe, die bisher mangels Sachinvestitionen primär auf Wertpapiere gesetzt haben.

Optimierung Gewinnfreibetrag

Wertpapiere noch 2026 nutzen: Dies macht auch dahingehend Sinn, da 2026 für Sachinvestitionen noch der erhöhte Investitionsfreibetrag (IFB) genutzt werden kann.

Strategische Investitionsplanung: Betriebe mit geplanten Sachinvestitionen (Maschinen, IT, Büroausstattung) sollten diese so timen, dass sie entweder 2026 den IFB oder ab 2027 den GFB optimal ausschöpfen.

Tipp: Eine Gewinnprognose für 2026 und die Folgejahre ist entscheidend für eine steuerlich optimale Investitionsplanung. Wir unterstützen Sie gerne!

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