International
2. Dezember 2019

Erleichterung bei Konsignationslager

Ein Konsignationslager ist ein Lager, das ein Lieferant zumeist beim Kunden bestückt. Der Kunde entnimmt bei Bedarf die Ware. Die Lieferung erfolgt erst bei Entnahme durch den Kunden.

Bisher musste man bei einem Konsignationslager im EU-Ausland zuerst die innergemeinschaftliche (ig) Verbringung versteuern und dann die Lieferung mit lokaler USt durchführen. Ab 2020 wird die Verbringung nicht versteuert und die Entnahme gilt als steuerfreie ig Lieferung. Es ist keine Registrierung notwendig. Voraussetzung: Verkauf erfolgt innerhalb von 12 Monaten.

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