Wie bereits im Vorjahr gibt es für Freiberufler und Selbständige, die als Neue Selbständige bei der SVS versichert sind, einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 410 €. Die Vergütung erfolgt durch eine automatische Gutschrift im dritten Quartal 2024. Voraussetzung ist, dass man im gesamten Jahr 2023 als Neuer Selbständiger krankenversichert war.