Recht
19. Februar 2018

Wirtschaftliche Eigentümer-Register – Was ist zu tun?

Mit 15.1.2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten.

Das WiEReG sieht die verpflichtende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer von inländischen Rechtsträgern (z.B. Personen- und Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, Vereine) vor. Bis 1.6.2018 ist für sämtliche wirtschaftliche Eigentümer die erstmalige Meldung (Unternehmerserviceportal) durchzuführen. Die Daten sind jährlich zu überprüfen.

Meldepflichtige Daten:

  • Vor- und Zuname der direkten bzw. indirekten Eigentümer
  • Wohnsitz
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses für jeden wirtschaftlichen Eigentümer

Meldepflichtige erhalten voraussichtlich ab April 2018 ein Informationsschreiben. Ausnahmen von der Meldepflicht bestehen, wenn die Daten aus bereits bestehenden Datenbanken (z.B. Firmenbuch) bezogen werden können.

Achtung hohe Strafen:

  • bei Vorsatz: bis 200.000 €
  • bei grober Fahrlässigkeit: bis 100.000 €
  • bei unvollständiger Meldung: Zwangsstrafe gem. Bundesabgabenordnung
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