Termine
2. Dezember 2019

1. Jänner 2020 – Verpflichtende elektronische Zustellung

Private können, Unternehmen müssen ab 1.1.2020 behördliche Schriftstücke elektronisch empfangen.
Davon befreit sind nur USt-Kleinunternehmer und Unternehmen ohne Internetanschluss.
Setzen Sie rechtzeitig Maßnahmen – wir unterstützen Sie gerne.

impuls plus*

Aktuelle Themen