Termine
23. Juni 2025

Steuervorauszahlungen zu hoch

Bis zum 30. September 2025 können Steuerpflichtige beim Finanzamt eine Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2025 beantragen – auch auf null bzw. 500 € Mindestkörperschaftsteuer, falls etwa mit Verlusten zu rechnen ist. Wichtig ist eine fundierte Prognoserechnung über die erwarteten Einkünfte.

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