Für den weiteren Energiekostenzuschuss 1 ist eine Anmeldung seit 29. März möglich. Mit 17. April kommt auch eine Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer.
Für Kleinst- und Kleinunternehmen gibt es ein Pauschalfördermodell – abgewickelt über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Energiekostenpauschale Kleinunternehmen
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG): Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen
Bis jetzt wurden im Rahmen des EKZ 1 die Energiekostenmehrbelastung der Monate Februar bis September 2022 gefördert. Nun liegen weitere Details für die Förderung für die Monate Oktober bis Dezember 2022 vor.
EKZ 1 – Oktober bis Dezember 2022
Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für 2023
Durch den Energiekostenzuschuss 2 sollen ab 2023 noch mehr Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet werden. Die aws hat eine übersichtliche Grafik zu den weiteren EKZ erstellt:
© AWS: Energiekostenzuschuss