Immobilien
13. Juni 2016

Spekulation bei Wohnungskauf

Mieter einer gemeinnützigen Bauver­einigung können die Wohnung nach einer gewissen Zeit oft günstig kaufen. In der Praxis wurde dann oft die Wohnung mit Gewinn weiter­verkauft. Ab 2016 ist das nicht mehr möglich: Wenn inner­halb von zehn Jahren verkauft wird, muss man den Gewinn an die Bauver­einigung bezahlen. Ausgenommen ist die Weiter­gabe an nahe Angehörige.

impuls plus*

Aktuelle Themen