
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor.
Die Grenze für geringfügig Beschäftigte bleibt bei 551,10 Euro pro Monat.
Da dieser Wert aus Budgetgründen von 2025 auf 2026 eingefroren wird, können Kollektivvertragserhöhungen im Jahr 2026 leicht zu einer ungewollten Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen.
Tipp: Eine leichte Stundenreduktion kann hier Abhilfe schaffen. Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig.
Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt 97.020 Euro.
fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge mehr an.
Niedrigverdiener zahlen keine oder reduzierte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung:
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Bruttobezug in Euro |
Arbeitslosenversicherung |
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bis 2.225 |
0 % |
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über 2.225 bis 2.427 |
1 % |
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über 2.427 bis 2.630 |
2 % |
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über 2.630 |
2,95 % |
Österreichische Gesundheitskasse: Voraussichtliche Werte 2026