Recht
6. November 2017

Besser vertreten durch Steuerberater

Mit den begrüßenswerten Erweiterungen im Berufsrecht der Steuerberater können wir Sie noch umfassender beraten und vertreten.

Die Befugnisse wurden insbesondere bei diesen Themen ausgeweitet:

  • Vertretungsrecht gegenüber der Finanzpolizei bei allen Amtshandlungen
  • umfassendes Vertretungsrecht bei Sozialversicherungsthemen vor dem Verwaltungsgerichtshof
  • Vertragserrichtung betreffend standardisierter, formularmäßig gestalteter Arbeitsverträge
  • Vertretungsrecht in Verwaltungsstrafverfahren, beschränkt auf die Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher Pflichten, zum Beispiel nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
  • Vertretungsrecht gegenüber den Firmenbuchgerichten, eingeschränkt auf Angelegenheiten der Jahresabschlussveröffentlichungen und der Meldung von Adress- und Internetseitenänderungen
  • Vertretung vor Gerichten in Drittschuldnerangelegenheiten
  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des neu geschaffenen Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen (insb. Gesellschaften) und anderen Rechtsträgern.

Außerdem können Steuerberater jetzt auch ohne Gewerbeschein als Mediatoren tätig werden. Voraussetzung ist, dass sie in die Liste der Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz eingetragen sind.

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