
Alle DienstnehmerInnen müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. Steuerberatungskanzlei ist geschlossen) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchführen:
Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.
Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2026 (Auszug):
Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2026
Der Freibetrag erhöht sich 2026 auf 15 Überstunden und max. 170,00 Euro pro Monat. Das entsprechende Gesetz soll im Jänner 2026 beschlossen werden.
Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden) muss angegeben werden.
Es gilt nun eine Kündigungsfrist von vier Wochen in den ersten beiden Jahren.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Dienstgeber und Dienstnehmer erhöhen sich.
Der Pendlereuro erhöht sich von zwei auf sechs Euro pro Jahr für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Er wird zusätzlich zum Pendlerpauschale gewährt.
Es können entweder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die fiktiven Fahrtkosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel ersetzt werden. Der Kostenersatz pro Jahr ist auf die Höhe des Klimatickets Österreich Classic begrenzt (2026: 1.400 Euro). Ein pauschaler Beförderungszuschuss („Öffi-Kilometergeld“) ist nicht mehr steuerfrei.
Tipp: Zahlt der Dienstgeber keine oder zu niedrige Kostenersätze, können diese als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden.
Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.
Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.