Familie
2. Dezember 2024

Kann man den Handwerkerbonus zweimal beantragen?

Pro Person und Kalenderjahr ist nur ein einziger Antrag möglich. Es können jedoch auch andere volljährige Personen im selben Haushalt Anträge stellen. Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 € pro Wohneinheit, unabhängig davon, ob diese ein Eigenheim ist oder gemietet wird.

Die Handwerkerleistungen müssen für den privat genutzten Wohn- und Lebensbereich sein und es dürfen keine anderen Förderungen oder Steuerbegünstigungen dafür gewährt worden sein. Ebenso dürfen diese nicht von einer Versicherungsleistung gedeckt sein.

Beispiel für Zweimalzahlung

Ein Ehepaar lässt im Mai 2024 Sanierungsarbeiten an der Terrasse eines Einfamilienhauses durchführen. Die Handwerkerkosten betragen 5.000 € netto für die Arbeitsleistung (nicht die Materialkosten!). Die Ehefrau beantragt den Handwerkerbonus in Höhe von 20 % der Leistung und erhält 1.000 € Bonus.

Im Oktober 2024 wurden Malerarbeiten im Haus durchgeführt für 7.000 € netto Arbeitsleistung. Nun hat der Ehemann noch die Möglichkeit, die restlichen 1.000 € Handwerkerbonus auf die Maximalfördersumme für die Wohneinheit zu beantragen, da er noch keinen Antrag in 2024 gestellt hat.

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