Immobilien
30. September 2021

Instandhaltungsrücklage verringert ImmoESt

Mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung übergibt man auch die Instandhaltungsrücklage (gemäß § 31 WEG). Wird nachgewiesen, dass ein konkreter Teil des Kaufpreises auf diese bereits bezahlte Instandhaltungsrücklage entfällt, reduzieren sich die Einkünfte des Verkäufers und damit die ImmoESt. Für den Käufer liegen insoweit keine Anschaffungskosten vor. Notwendig ist, den konkreten Betrag der Rücklage im Kaufvertrag zu erwähnen. Je nach Höhe der ImmoESt-Bemessungsgrundlage re-duziert sich die Steuer.

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