Unternehmen und Private bekommen bis zu 850 Euro Förderung, wenn sie in umweltfreundliche Mobilität investieren. Ein Überblick:
Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Kauf (Rechnung) und längstens bis zum 29.02.2024 (12 Uhr) erfolgen. Bei E-Fahrrädern muss der Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
(E-)Transporträder, (E-)Falträder, E-Fahrräder für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden |
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Fahrradtyp | Bundesförderung pro Fahrrad |
Vom Sportfachhandel pro Fahrrad |
E-Fahrräder (ab einer Anzahl von 5 Stück) | 250 Euro | 150 Euro inkl. großes Fahrradservice oder drei Jahre Garantie |
E-Transporträder und Transporträder | 850 Euro | |
E-Falträder und Falträder | 450 Euro | |
Maximal | 30 % der förderungsfähigen Kosten |
(E-)Transportfahrräder und (E-)Falträder für Privatpersonen | ||
Fahrradtyp | Bundesförderung pro Fahrrad |
Vom Sportfachhandel pro Fahrrad |
E-Transporträder und Transporträder | 850 Euro | 150 Euro inkl. großes Fahrradservice oder drei Jahre Garantie |
E-Falträder und Falträder (nur bei Privatpersonen: Nachweis einer Öffi-Jahresnetzkarte als Selbstauskunft) |
450 Euro | |
Maximal | 50 % der förderungsfähigen Kosten |
Umweltförderung: Onlineantrag für Privatpersonen
Umweltförderung: Onlineantrag für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine