Jungunternehmer
12. September 2016

Crowdfunding: Wie geht das?

Private Mikrokredite (Crowdlending) oder Klein­be­tei­ligun­gen (Crowdinvesting) sind in Österreich im Alternativ­fin­an­zie­rungsgesetz (AltFG) geregelt. Das Gesetz sieht einige Er­leichterungen gegenüber herkömmlichen Finan­zierun­gen am Kapitalmarkt vor, die von der Höhe des Emissions­volu­mens abhängen:

  • Ab 100.000 bis 1,5 Mio. €: Anstelle eines umfangreichen Kapitalmarktprospektes genügt ein einfaches Informa­tions­blatt.
  • Über 1,5 bis 5 Mio. €: Hier ist ein vereinfachter Prospekt erforderlich.

KMUs dürfen binnen sieben Jahren in Summe nicht mehr als fünf Mio. € aufnehmen. Ein privater Investor kann pro Projekt max. 5.000 € im Jahr investieren.

Tipp 1: Für die Erstellung des Informationsblattes oder des vereinfachten Prospektes gibt es einen Zuschuss von 50 %. www.awsg.at

Wer eine Crowdfunding-Kampagne startet, sollte sich über den Zielbetrag im Klaren sein. Wird diese Fundingschwelle nicht erreicht, erhalten die Investoren ihr Geld zurück. Daher sind ein verständliches Geschäftsmodell und eine aus­rei­chende eigene Crowd unbedingt notwendig.

Tipp 2: Bauen Sie die eigene Crowd vor dem Start in den sozialen Medien auf. Als kritische Masse empfiehlt die Wirtschaftskammer mehr als 1.000 Kontakte.

Tipp 3: Durchforsten Sie die zahlreichen Crowdfunding-Plattformen. Vielleicht passt Ihr Projekt auf eine dieser Plattformen.

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