Sozialversicherung
6. November 2017

Bekommt man als Selbständiger Krankengeld?

Wenn Selbständige krank werden, bekommen sie ab dem 43. Tag Krankengeld – ab Juli 2018 sogar schon ab dem 4. Tag.

Seit 2013 bekommen Selbständige Krankengeld, also eine Unterstützungsleistung bei langandauernder Krankheit. Krankengeld erhalten Selbständige, die

  • nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) krankenversichert sind
  • arbeitsunfähig sind (durch lang andauernde Krankheit oder Unfall)
  • regelmäßig keinen oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen
  • ihre Arbeitsleistung persönlich erbringen und genau das für den Fortbestand des Unternehmens notwendig ist.

Dazu ist bei der jeweiligen Landesstelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA) ein Antrag zu stellen. Mit diesem muss das ärztliche Attest über die Arbeitsunfähigkeit mitgeschickt werden. Die Frist zwischen ärztlicher Bescheinigung und Meldung der Krankheit bei der SVA liegt bei maximal zwei Wochen. Dauert die Krankheit länger, ist 14-tägig ein Attest vorzulegen.

Die Leistung beträgt 29,46 € täglich (Wert 2017). Aktuell haben Selbständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld, maximal für 20 Wochen.

Neu ab 1. Juli 2018: das Krankengeld wird rückwirkend schon ab dem 4. Tag ausbezahlt, wenn der Krankenstand mindestens 43 Tage dauert!

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