EPUs aufgepasst: Wer erstmalig einen Mitarbeiter einstellt, bekommt ein Viertel des Bruttogehalts für ein Jahr ersetzt.
Für die Förderung stellt man spätestens sechs Wochen nach Arbeitsbeginn einen Antrag beim AMS. Die Förderung beträgt 25 Prozent des Bruttogehalts und wird für maximal ein Jahr gewährt.
AMS-Info: Förderung für die erste Arbeitskraft
Wer als Jungunternehmer die Fördervoraussetzungen des Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) erfüllt, erspart sich für zwölf Monate einige Lohnnebenkosten und kann so rund sechs Prozent auf die Bruttogehälter einsparen.
Finanzministerium: Info Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)