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Recht
10. März 2020

Register der Wirtschaftlichen Eigentümer neu

Mit 10.1.2020 wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) novelliert und es sieht eine jährliche Meldepflicht und andere Änderungen vor. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen:

Jährliche Meldepflicht für alle nicht meldebefreiten Rechtsträger

Wer zur Meldung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtet ist, muss jährlich überprüfen, ob die wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind und dies im Register bestätigen. Eine Änderung des wirtschaftlichen Eigentümers ist wie gehabt innerhalb von vier Wochen zu melden.

Nicht melden müssen etwa OGs, KGs und GmbHs mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter und Vereine gemäß Vereinsgesetz. Die Befreiung gilt aber nur dann, wenn nicht eine andere natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer ist, beispielsweise aufgrund eines Treuhandvertrages.

Der Zeitpunkt der Meldung ist frei wählbar, allerdings darf zwischen den Prüfungen nicht mehr als ein Jahr plus vier Wochen Abstand sein. Auch wenn sich nichts ändert, muss man den Status Quo bestätigen. Wer nicht meldet, riskiert – nach Androhung – eine Zwangsstrafe von bis zu 5.000 €. Außerdem sieht das WiEReG Strafen bis zu 200.000 € bei Nicht- oder Falschmeldung vor. Im Jahr 2020 wird allerdings noch nicht gestraft.

Compliance-Package

Ab 10.11.2020 besteht die Möglichkeit, alle erforderlichen Unterlagen zur Identitätsfeststellung freiwillig mit der Meldung an das Register zu übermitteln. Diese sind dann für Banken, Notare, Steuerberater und andere zur Geldwäschekontrolle Verpflichtete einsichtig. Damit soll die Abwicklung von Rechtsgeschäften z.B. eine Kreditvergabe beschleunigt werden. Ob sich das Compliance-Package durchsetzt, wird sich zeigen.

Öffentliches Register

Seit 10.1.2020 kann nun jeder einen eingeschränkten Registerauszug abfragen. Dazu klickt man den Link für die öffentliche Einsicht an. Die Kosten betragen 3,00 € pro Auszug, die Zahlung erfolgt mittels Kreditkarte oder EPS-Überweisung.

www.bmf.gv.at > Register der wirtschaftlichen Eigentümer > Öffentliche Einsicht

Weitere Informationen

www.bmf.gv.at > Register der wirtschaftlichen Eigentümer > Rechtliche Grundlagen

Hotline: Tel.: +43 (0) 50 233 775 (Mo-Do 9-12 und 13-16 Uhr, Fr 9-12Uhr). E-Mail: wiereg-registerbehoerde@bmf.gv.at

 

Was ist zu tun? Kontrollieren Sie den letzten Meldetermin im USP

www.usp.gv.at

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> Alle Services

> Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Eigene Daten

> Weiter zum Formular

> Dort sehen Sie die gemeldeten Daten und das Datum der letzten Meldung

Beispiel Berechnung Meldefrist:

Letzte Meldung: 8.5.2018

Kontrolle fiktiv: spätestens am 8.5.2019

Meldung (Bestätigung Status Quo): 5.6.2020 (ein Jahr plus vier Wochen)

 

Meldung: so geht’s

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> Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Einmeldung

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> Daten auf den nächsten Seiten bestätigen bzw. ändern

> weiter bis zur Zusammenfassung

> Absenden

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> Anhänge: PDF-Ansicht der Meldung

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