Dienstnehmer
6. November 2017

Zuschuss Entgeltfort­zahlung steigt auf 75 %

Aktuell bekommen Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung (EFZ) für max. 42 Tage, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, Arbeits- oder Freizeitunfall arbeitsunfähig ist und im Betrieb weniger als 51 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Zuschuss beträgt:

  • 50 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts,
  • plus 8,34 % Zuschlag für Sonderzahlungen,
  • maximal 7.470 €.

Der Zuschuss wird bei Krankheit ab dem 11. Krankenstandstag, bei Arbeits- und Freizeitunfällen ab dem 1. Krankenstandstag gewährt.

Neu ab Juli 2018: Für Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern erhöht sich der Zuschuss auf 75 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts.

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