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Rechnungswesen
28. November 2025

Zufluss bei Kreditkarte und Kryptowährung

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ist relevant für die korrekte steuerliche Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Entscheidend sind der tatsächliche Geldfluss und die wirtschaftliche Verfügungsgewalt. Bei bargeldlosen Zahlungen über Kreditkarte oder Krypto-Plattformen gibt es oft Fragen zum genauen Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses.

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Nur Beträge, die im Wirtschaftsjahr tatsächlich auf Konto oder Kasse ein- oder davon abgehen, sind relevant. Eine Rechnung zählt erst bei Zahlung als Einnahme, eine Ausgabe erst beim tatsächlichen Zahlungsabgang. Dies gilt für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Überschussermittler wie Arbeitnehmer oder Vermieter.

Ausnahmen betreffen regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben (z.B. Miete, Zinsen): Werden diese innerhalb von 15 Tagen um den Jahreswechsel bezahlt, zählen sie zum wirtschaftlich zugehörigen Jahr. Aktivierungspflichtige Anschaffungen (z.B. Maschinen) werden erst bei Inbetriebnahme und nicht schon bei Zahlung erfasst.

Bei Bezahlung mit Kreditkarte zählt der Zeitpunkt der Belastung des Girokontos, nicht die Kartenzahlung selbst. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit Kreditkarte zahlt.  Der Grund: Auf dem Kreditkarten-Verrechnungskonto besteht noch keine Verfügungsgewalt.

Bei Kryptowährungen ist der steuerliche Zufluss der Zeitpunkt der Gutschrift des Verkaufserlöses in Euro am Verrechnungskonto der Handelsplattform – unabhängig von der späteren Auszahlung aufs Bankkonto.

Fazit: Nur Beträge, über die tatsächlich verfügt werden kann, sind steuerlich relevant.

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