Diese Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken:
Gutscheine, Sachgeschenke
Feiern, Betriebsausflug
Jubiläumsgeschenk
Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge
Freie oder verbilligte Mahlzeiten
Zuschuss Kinderbetreuungskosten
Jobticket
Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge
Mitarbeiterrabatte
Mitarbeiterbeteiligung
Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden. Steuerpflichtig sind Geschenke auch dann, wenn sie zu einem persönlichen Anlass wie zB Geburtstag überreicht werden. Hier besser auf ein allgemeines Fest wie Weihnachten warten. Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (zB Gutscheine).