Finanzen
19. Februar 2018

Vereine: PRAE nicht nur für Wettkampfsport

Die eigens für den Sport geschaffene Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) gilt für jegliche sportliche Betätigung und nicht nur – wie man bislang dachte – nur für den Wettkampfsport. Das wurde nun gerichtlich bestätigt. Aufwandsentschädigungen für Personen, die bei einem gemeinnützigen Sportverein im Nebenberuf tätig sind, können bis zu 540 € monatlich betragen. Sie werden ausbezahlt, ohne dass sich daraus eine Versicherungspflicht ergibt. Das betrifft z.B. Trainer und Übungsleiter, die im Breiten- und Gesundheits- bzw. Fitnesssport für einen Sportverein tätig sind.

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