Umsatzsteuer
20. September 2022

Umsatzsteuerzinsen

Bisher war in Österreich nur die Verzinsung von Nachzahlungen und Guthaben bei Ertragsteuern geregelt. Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung gibt es jetzt auch eine Regelung für Umsatzsteuerzinsen.

Verzinsung von Gutschriften

Eine Gutschrift aus einem UVA-Guthaben wird ab dem 91. Tag nach Einlangen der UVA bis zur Verbuchung des Überschusses auf dem Finanzamtskonto verzinst. Bei Gutschriften aus einer Umsatzsteuerjahreserklärung wird ab dem 91. Tag nach Einlangen der Erklärung beim Finanzamt bis zur Bekanntgabe des Bescheides verzinst.

Verzinsung von Nachzahlungen

Eine Vorauszahlung, die sich aus einer verspäteten Einreichung einer UVA ergibt, wird ab dem 91. Tag nach Fälligkeit der Vorauszahlung bis zum Einlangen der UVA verzinst.

Nachforderungen aus einer Umsatzsteuerjahreserklärung werden bereits ab 1. Oktober des Folgejahres bis zur Bekanntgabe des Bescheides verzinst.

Anwendung der Neuregelung

  • ab dem Veranlagungsjahr 2022
  • Nachforderungen aus UVA-Zeiträumen, die nach dem 20.7.2022 fällig werden
  • Anwendung auf alle ab 20.7.2022 noch offenen Gutschriften

Der Zinssatz beträgt 2 % pa über dem Basiszinssatz (Stand ab 27.7.2022 1,88 % pa); der Bagatellfreibetrag beträgt 50 €.

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