Steuern
2. Dezember 2019

Steuertipps zum Jahresende

Wir haben die besten Steuerspartipps für Sie. Voraussetzung: Sie müssen noch heuer aktiv werden.

Tipps für UnternehmerInnen

  • Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können bis zu 13 % vom Gewinn
    über 30.000 € zusätzlich absetzen, wenn sie noch heuer investieren
    (bestimmte Sachgüter und Wertpapiere).
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: bis 400 € noch heuer kaufen. Bis 800 €
    besser ins nächste (Wirtschafts-)Jahr beginnend in 2020 verschieben.
  • Halbjahres-Abschreibung: Achten Sie auf das Inbetriebnahme-Datum.
  • Kleinunternehmer: Umsatzgrenze von 30.000 € prüfen. Eventuell Lieferungen und Leistungen in 2020 verschieben. Grenze ab 2020: 35.000 €.
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben vorziehen, Einnahmen verschieben.
  • Registrierkasse: Jahresbeleg nicht vergessen.
  • GSVG-Befreiung beantragen: Kleinstunternehmer zahlen nur 117 € Unfall­versicherung pro Jahr.

Tipps für ArbeitnehmerInnen

  • Jahressechstel prüfen: Bei unregelmäßigen Bezügen oder Sachbezügen kann eine Dienstnehmer-Prämie (teilweise) mit 6 % besteuert werden.
  • Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:
    • 186 € Weihnachts-Sachgeschenke
    • 365 € für Weihnachtsfeier
    • 1.000 € Zuschuss zu Kinderbetreuung
    • 186 € Jubiläums-Sachgeschenke
    • 20 % bzw. 1.000 € Mitarbeiterrabatt
    • 300 € Zukunftssicherung
  • Arbeitnehmerveranlagung: Steuerausgleich für 2014 einreichen.

Tipps für alle

  • Spenden: bis 10 % des laufenden Gewinns bzw. 10 % des Jahreseinkommens.
  • SV-Rückerstattungsantrag: Für im Jahr 2016 Mehrfachversicherte
  • Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen:
    Ausgaben noch heuer bezahlen.
impuls plus*

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