Steuern
23. September 2019

Steuerreform

Von der geplanten großen Steuerreform ist nach dem Platzen der Regierungskoalition (vorläufig) nicht viel übrig geblieben. Was dennoch vor der Nationalratswahl noch beschlossen werden und ab 2020 in Kraft treten könnte, sei hier kurz zusammengefasst:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Grenze soll auf 800€ angehoben und damit verdoppelt werden.
  • Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer: Eine Anhebung von 30.000€ auf 35.000€ ist geplant. Wer davon Gebrauch macht, verliert allerdings auch den Vorsteuerabzug, so wie bisher. Weiterhin gilt, dass die Grenze den (fiktiven) Nettoumsatz markiert: Wer also der 20%igen Umsatzsteuer unterläge, könnte de facto Bruttoeinnahmen von bis zu 42.000€ (bisher 36.000€) erzielen.
  • Pauschalierung der Betriebsausgaben: Wahlweise sollen Kleinunternehmer (mit Jahresumsätzen unter 35.000€) ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln können: bei Dienstleistern mit 20% der Umsatzerlöse, bei Handels- und Produktionsbetrieben mit 45%.
    Sozialversicherungsbeiträge können zusätzlich abgesetzt werden. Insbesondere bei Vorliegen von Verlusten kann die Ermittlung des richtigen steuerlichen Gewinnes aber weiterhin vorteilhaft sein.
  • Vorsteuerabzug für Fahrräder mit oder ohne Elektroantrieb: Betriebe, die ihren MitarbeiterInnen Fahrräder zur Verfügung stellen, sollen bei unternehmerischer Nutzung den vollen Vorsteuerabzug bekommen. Außerdem kann der Finanzminister durch Verordnung bestimmen, dass keine Eigenverbrauchsbesteuerung für die (teilweise) Privatnutzung anfällt.
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