Registrierkasse bunt
Rechnungswesen
7. Dezember 2017

Silvester für Registrierkassen

Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Diesen muss man ausdrucken, überprüfen und aufbewahren.

Bevor die Sektkorken zu Silvester knallen, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer noch den Jahresbeleg ihrer Registrierkasse ausdrucken und aufheben. Auch für Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Stichtag 31.12.

Bei Saisonbetrieben wie z.B. Freibäder kann der Jahresbeleg auch zu Saisonende, spätestens jedoch vor Saisonanfang im neuen Jahr erfolgen.

Wer über Silvester offen hat und Umsätze tätigt, darf den Jahresbeleg auch nach Feierabend oder bis zum nächsten Öffnungstag ausdrucken, aber max. eine Woche später.

Der Jahresbeleg muss wie der Startbeleg zu Beginn mit der Belegcheck-App bis spätestens 15. Februar des Folgejahres überprüft werden.

Fragen? Wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen:

Finanzministerium: Informationen zu Registrierkassen

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

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