1. Ministerrat der Regierung Kurz II., Bundeskanzleramt, Vienna (AT), 08.01.2020, Foto: Arno Melicharek
Steuern
10. März 2020

Pläne der Regierung: Die Steuerreform 2021 – 2024

Die neue Regierung hat in Sachen Steuern einiges vor und am 30. Jänner wurden die Eckpunkte der Steuerreform vorgestellt. Wir geben einen Überblick.

Entlastungen 2021

  • Senkung der ersten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 % – das entlastet Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 €.
  • Entlastung Landwirtschaft: Unter anderem Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000 € und 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft.

Ökologisierende Maßnahmen 2021

  • Flugticketabgabe von 12 € pro Ticket.
  • Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird erhöht, die CO2-Formel überarbeitet und die Deckelung aufgehoben. Weiters wird die Spreizung zwischen emissionsfreien und emissionsstarken Neuwägen erhöht.
  • Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut (z.B. durch eine stärkere Spreizung nach Euroklassen).
  • Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen soll stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen bringen.
  • Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales.
  • Die Regierung plant, alle EU-rechtlich zulässigen Maßnahmen zu setzen, um den Tanktourismus zu unterbinden und den LKW-Schwerverkehr zu reduzieren.

Entlastungen 2022

  • Senkung der zweiten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 30 % – das entlastet Einkommensteile zwischen 18.000 und 31.000 € und Senkung der dritten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 42 auf 40 % – das entlastet Einkommensteile zwischen 31.000 und 60.000 €.
  • Der Familienbonus Plus soll auf 1.750 € und der Kindermehrbetrag auf 350 € angehoben werden. Der Kindermehrbetrag soll in Zukunft allen Erwerbstätigen zustehen und nicht nur Alleinverdienern und Alleinerziehern.
  • Einführung einer abgabenrechtlich begünstigten Mitarbeitererfolgsbeteiligung, analog der Begünstigung für Beteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens.
  • Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages für Unternehmerinnen und Unternehmer (natürliche Personen) von 30.000 auf 100.000 €.
  • Erhöhung der betraglichen Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von 800 auf 1.000 €.
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen-Ausgaben-Rechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler.

Weitere ökologisierende Maßnahmen

Der zweite Schritt der ökosozialen Steuerreform – die Umsetzung ist für 2022 geplant – sieht vor, dass klimaschädliche Emissionen wirksam bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral befreit werden.

Gegenfinanzierung

Die Steuerreform soll durch Einsparungen im System, durch äußerst strengen Budgetvollzug und durch den Kampf gegen Steuerbetrug finanziert werden. Weiters wird der Einkommensteuer-Spitzentarif von 55 % auf unbestimmte Dauer verlängert.

Weitere Maßnahmen

Weitere Schritte, die im Regierungsprogramm vorgesehen sind, sollen im Laufe der Legislaturperiode 2020-2024 umgesetzt werden. Dabei ist die Senkung des Körperschaftsteuertarifs von 25 auf 21 % eine wichtige wirtschaftliche Maßnahme.

Der Gesetzesentwurf zur Steuerreform soll bis zum Sommer 2020 ausgearbeitet werden. Wir halten Sie sowohl auf unserer Homepage als auch hier in den Impuls-Ausgaben am Laufenden.

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