Nach 16 Jahren ohne Anpassung wird das amtliche Kilometergeld ab dem 1. Jänner 2025 endlich aktualisiert. Die Erhöhung betrifft alle Fahrzeugarten – von PKW über Motorräder bis hin zu Fahrrädern – und stellt eine deutliche Verbesserung dar.
Das Kilometergeld ist eine Pauschale, die Kosten wie Treibstoff, Versicherung, Abschreibungen und Reparaturen abdeckt, wenn Sie Ihr Privatfahrzeug beruflich oder betrieblich nutzen. Die Berechnung erfolgt pro gefahrenem Kilometer und vereinfacht die Abrechnung, indem sie die genaue Erfassung einzelner Ausgaben ersetzt.
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ab 1.1.2025 |
bis 31.12.2024 |
Jährliche Obergrenze |
Autos |
0,50 € |
0,42 € |
unverändert: 30.000 km |
Mitfahrer |
0,15 € |
0,05 € |
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Motorräder |
0,50 € |
0,24 € |
unverändert 30.000 km |
Fahrräder und E-Bikes |
0,50 € |
0,38 € |
NEU ab 2025: 3.000 km |
Die neuen Kilometergeldsätze regeln die steuerrechtliche Begünstigung und damit die höchstmögliche Abschreibungsmöglichkeit.
Der Nachweis für beruflich oder betrieblich geltend gemachte Kilometergelder hat durch ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Aufzeichnungen zu erfolgen, die eine verlässliche Beurteilung der steuerlichen Fahrten (wie Zweck der Fahrt, Start- und Zielpunkt, Kilometerstand, zurückgelegte Kilometer) ermöglichen. Es muss sichergestellt sein, dass nachträgliche Änderungen, Streichungen und Ergänzungen entweder technisch ausgeschlossen sind oder klar nachvollziehbar sind. Am besten geeignet ist dabei ein Fahrtenbuch. Lohnabgabenprüfer legen hier sehr strenge Maßstäbe an und überprüfen einzelne Fahrten penibel mit Routenplanern.
Die neue Kilometergeldverordnung bietet eine einfachere und fairere Regelung für die Abrechnung von beruflich und betrieblich bedingten Fahrten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder individuelle Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.