Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Wenn Sie als Dienstgeber verspätet melden oder der Mitarbeiter ohne Anmeldung bei einer Kontrolle der Finanzpolizei angetroffen wird, drohen hohe Strafen!
Tipp: Auch die Abmeldung eines Dienstnehmers muss man innerhalb von sieben Tagen melden – sonst drohen auch hier Strafen.
Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2018 (Auszug):
Der Vergleichszinssatz bei unverzinsten oder begünstigten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen wurde von 1,0 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Der Freibetrag von 7.300 Euro bleibt bestehen.
Der Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfond (FLAF) wird von 4,1 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
Dienstgeberservice der Gebietskrankenkassen – Sozialversicherungswerte für 2018