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Dienstnehmer
28. Dezember 2021

Lohnnebenkosten auch 2022 gesenkt

Mit Jänner 2022 wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IESG-Zuschlag) wieder gesenkt. Damit sinken die Lohnnebenkosten – wenn auch nur in geringem Ausmaß.

Die Lohnnebenkosten sinken auch 2022 weiter. Der IESG-Beitrag hat sich mit 1.1.2022 von 0,20 auf 0,10 Prozent reduziert.

Entwicklung der letzten Jahre

In den letzten Jahren haben sich die Lohnnebenkosten immer wieder reduziert:

  • 2015: Senkung IESG-Beitrag von 0,55 auf 0,45 Prozent
  • 2016: Senkung IESG-Beitrag von 0,45 auf 0,35 Prozent
  • 2017: Senkung Dienstgeberbeitrag von 4,5 auf 4,1 Prozent
  • 2018: Senkung Dienstgeberbeitrag von 4,1 auf 3,9 Prozent
  • 2019: Senkung Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 1,2 Prozent
  • 2020: Senkung IESG-Beitrag von 0,35 auf 0,20 Prozent
  • 2022: Senkung IESG-Beitrag von 0,20 auf 0,10 Prozent

Der IESG-Beitrag ist ein Teil des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung.

Aktuelle Lohnnebenkosten

Daraus ergeben sich aktuell folgende Lohnnebenkosten:

  • Sozialversicherungsbeitrag Dienstgeberanteil: 21,13 für echte Dienstnehmer bzw. 20,63 Prozent für freie Dienstnehmer
  • Betriebliche Vorsorgekasse: 1,53 Prozent
  • Kommunalsteuer: 3,00 Prozent
  • Dienstgeberbeitrag: 3,90 Prozent
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): je nach Bundesland zwischen 0,34 und 0,42 Prozent

Wirtschaftskammer: Aktuelle Werte in der Lohnverrechnung

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