Dienstnehmer
18. März 2019

Lohnnebenkosten 2019 gesenkt

Mit Jänner 2019 wurde der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % vom Bruttoentgelt des Dienstnehmers abgesenkt. Diesen Beitrag zahlt der Arbeitgeber. Durch die Absenkung reduzieren sich die Personalkosten, beim Nettobezug des Dienstnehmers ändert sich nichts. Auch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sinkt geringfügig. Der DZ ist eine Kammerumlage der Wirtschaftskammer und ebenfalls Teil der Lohnnebenkosten. Der DZ wird jedes Jahr neu festgesetzt und ist in jedem Bundesland unterschiedlich. 2019 sinkt er in allen Bundesländern um 0,02 Prozentpunkte.

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