Steuern
29. Mai 2018

Jahressteuergesetz 2018

Die neue Regierung hat sich vorgenommen, alle steuerlichen Änderungen eines Jahres in nur einer Gesetzesänderung zu beschließen. Hier die wesentlichen geplanten Neuerungen:

Schon bisher galt, dass Dividenden von ausländischen Konzerntöchtern dann nicht in Österreich steuerbefreit sind, wenn die Tochtergesellschaft überwiegend Passiveinkünfte in Form von Zins- oder Lizenzeinkünften erzielt und ihren Sitz in einem Niedrigsteuerland hat.

Hinzurechnungsbesteuerung

In Zukunft soll es darüber hinaus eine Hinzurechnungsbesteuerung geben. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass die österreichische Muttergesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte an der Auslandstochter besitzt oder Anspruch auf mehr als 50 % der Gewinne hat oder dass es sich um eine ausländische Betriebsstätte handelt. Weiters muss eine Niedrigbesteuerung vorliegen, d.h. die Steuerbelastung im Ausland beträgt nicht mehr als 12,5 %. Schließlich müssen die schädlichen Passiveinkünfte mindestens ein Drittel der Einkünfte der Tochtergesellschaft oder der Betriebsstätte umfassen. Als schädliche Passiveinkünfte sollen in Zukunft gelten: Zins- und Lizenzeinkünfte (wie bisher), neuerdings aber auch Finanzierungsleasing, (konzerninterne) Tätigkeiten von Versicherungen und Banken sowie Einkünfte aus Abrechnungsunternehmen (Verkauf von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen im Konzern ohne wirtschaftlichen Mehrwert). Die niedrig besteuerten Passiveinkünfte der ausländischen Tochtergesellschaft oder der ausländischen Betriebsstätte werden bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen dem laufenden Gewinn der Mutter zugeschlagen! Eine Ausschüttung an die Muttergesellschaft ist nicht erforderlich. Zu klären bleibt sicher noch, wie diese ausländischen passiven Einkünfte ermittelt und berechnet werden. Geplant ist diese Verschärfung bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. September 2018 beginnen.

Horizontal Monitoring

Etwas erfreulicher ist die Einführung eines „Horizontal Monitoring“. Damit soll es größeren Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 40 Mio. Euro ermöglicht werden, durch laufenden geregelten Austausch von Informationen mit der Finanzbehörde eine (stets im Nachhinein stattfindende) Abgabenprüfung zu verhindern. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Unternehmen ein internes Steuerkontrollsystem implementiert. Dieses muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer regelmäßig überprüft werden. Im Testbetrieb wurde das System bei einer Reihe von Unternehmen bereits erfolgreich eingeführt.

Bürgschaft für Wohnungsmiete

Bürgschaftserklärungen sollen in Zukunft gebührenfrei werden, was insbesondere im Zusammenhang mit Wohnungsmietverträgen von jungen Menschen eine wichtige Rolle spielen kann.

Umsatzsteuer

Im März wurde bereits beschlossen, dass die vor nicht allzu langer Zeit eingeführte erhöhte Umsatzsteuer von 13 % für Beherbergungsleistungen wieder auf 10 % gesenkt wird. Das gilt dann auch für den Vorsteuerabzug aus pauschalen Nächtigungsgeldern (dzt. 15 € pro Nacht). Gelten soll dies erstmals für Umsätze, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden.  

impuls plus*

Aktuelle Themen