Auch im zweiten Pandemiejahr werden Investitionen gefördert. Wir geben eine Übersicht:
Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen in unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):
Voraussetzungen |
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Natürliche Person (auch als Mitunternehmer) |
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betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb) |
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung |
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Grundfreibetrag: |
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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: |
Investitionen |
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Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV) |
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Gebäude und Mieterinvestitionen |
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Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank |
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nicht PKWs, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung) |
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nicht Luftfahrzeuge |
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nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung |
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nicht von Konzerngesellschaft gekauft |
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nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie |
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nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter |
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Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte) |
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Mindestnutzungsdauer 4 Jahre |
Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2021, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Übrigens: Wer die Investitionsprämie geltend macht, kann diese Investition in voller Höhe auch für den GFB benutzen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen zutreffen. Das hat die Finanz in den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 3826a) klargestellt.