Recht
12. September 2016

Hinweislawine im Internet

Die EU hat es bereits 2011 vorgeschrieben. Auf Cookies muss man hinweisen. Diese Vorschrift wurde lange nicht beachtet, bis Google eine wahre Hinweislawine auslöste. Inzwischen haben fast alle Websites einen Hinweis bei der Verwendung von Cookies. Bei Missachtung droht eine Ver­waltungsstrafe bis zu 37.000 €, wenn Sie gegen die Be­stimmungen des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. Außerdem können Mitbewerber auf Unterlassung wegen unlauteren Wettbewerbs klagen. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Webmaster, ob auf Ihrer Website Cookies ver­wen­det werden. Wenn ja: Richten Sie einen Hinweis auf die Nutzung von Cookies auf Ihrer Website ein.

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