Jungunternehmer
30. November 2015

GmbH verliert an Attraktivität

Schon bisher galt: Eine GmbH rechnet sich gegenüber anderen Rechtsformen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaft erst bei höheren Gewinnen. Das verschlechtert sich ab 2016 noch weiter.

Dies deshalb, weil erstens durch die Steuerreform die Ein­kommensteuerbelastung für alle natürlichen Personen mit einem Einkommen unter einer Million Euro sinkt. Insbe­son­dere wenn auch der 13-prozentige Gewinnfreibetrag höchst­möglich ausgeschöpft wird, für Gewinne über 30.000 € durch entsprechende Investitionen in Sachanlagen oder durch den Kauf von Wohnbauanleihen, sieht die Steuersituation für na­tür­liche Personen damit nicht so schlecht aus. Zweitens wird die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen von GmbHs von 25 % auf 27,5 % angehoben. Das erhöht die Gesamtsteuerbelastung ab 2016 von ausgeschütteten Ge­winnen von derzeit 43,75 % auf 45,625 %.

Stünde man vor der Alternative, entweder ein Einzelunter­nehmen zu führen oder eine Einmann-GmbH zu gründen und in dieser den gesamten Gewinn auszuschütten (ohne einen Geschäftsführerbezug zu erhalten) wäre die Steuerbelastung in einer GmbH erst ab einem Gewinn vor Steuern von mehr als 795.000 € geringer!

Geschäftsführerbezug

In der Praxis wird aber ein Teil des Gewinnes einer GmbH als Geschäftsführer-entgelt bezogen. Steuerlich optimieren kann man zwischen Einkommensteuer einerseits und Körper­schaft­steuer plus Kapitalertragsteuer andererseits, wenn das einkommensteuerpflichtige Einkommen 60.000 € nicht über­steigt. Denn ab 60.000 € Einkommen beträgt der Spitzen­steuer­satz schon 48 %, die ausgeschütteten Gewinne werden aber nur mit 45,625 % besteuert. Ein Geschäftsführer­bezug von brutto etwa 87.000 € ist steuerlich optimal, weil damit das steuerliche Einkommen nicht über 60.000 € liegt. Dabei wird unterstellt, dass der Geschäftsführer über keine weiteren Einkunftsquellen verfügt.

Bei dieser Höhe des Geschäftsführerbezugs und der An­nahme einer vollständigen Gewinnausschüttung muss der Gewinn vor Geschäftsführerbezug immerhin auch noch über 600.000 € liegen, damit man insgesamt bei der GmbH-Vari­ante weniger Steuern zahlt als in einem Einzelunter­nehmen!

Thesaurierung

Nur wenn die nach Abzug der Geschäftsführerbezüge ver­bleibenden Gewinne einer GmbH nicht oder nur zu einem geringen Teil ausgeschüttet werden, ist die GmbH steuerlich weiterhin konkurrenzfähig, weil dann diese Gewinne nur mit 25 % besteuert werden. Damit wird auch ein Vermögens­auf­bau im Unternehmen erleichtert, es bleibt dafür mehr übrig. Je höher die nichtausgeschütteten Gewinne sind, desto mehr wird nur mit 25 % besteuert, desto attraktiver wird die GmbH. Wird aber (wenn auch nur zum Teil) ausge­schüttet, sinkt die Attraktivität der GmbH in dem Maße, in dem das prozentuale Ausmaß der Ausschüttungen steigt.

Hinzu kommt, dass tendenziell die GmbH höhere Ver­wal­tungs­kosten zB durch die Gründung mit Notariatsakt oder den Jahresabschluss verursacht. Andererseits sind die Steuern nur eine Seite der Medaille. Es gibt daneben zahlreiche außersteuerliche Gründe, die für eine GmbH sprechen wie zB beschränkte Haftung, Mitbeteiligung Dritter, Flexibilität der Geschäftsführerbezüge.

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