Verrechnungskonten zwischen GmbH und Gesellschaftern sind in der Praxis weit verbreitet. Hohe Schulden gegenüber der GmbH und lange Rückzahlungsfristen fallen Betriebsprüfern schnell auf – mit Verdacht auf verdeckte Gewinnausschüttung. Das kann teuer werden.
Zahlt ein Gesellschafter etwas für die GmbH, ist das kein Problem – solange alles sauber dokumentiert wird. Kritisch wird es bei privaten Entnahmen: Gibt es keine klare Rückzahlungsvereinbarung, kann dies eine Steuerpflicht beim Gesellschafter und gegebenenfalls auch bei der GmbH auslösen.
Auch Darlehen der GmbH an Gesellschafter müssen gut dokumentiert sein: Schriftliche Vereinbarung mit einer klaren Rückzahlungsabsicht sowie die Prüfung der Bonität des Gesellschafters sind hier unerlässlich.
Wichtig: Die Bedingungen müssen marktüblich sein – also so, wie bei einem fremden Dritten. Das heißt: angemessene Zinsen und realistische Rückzahlungspläne. Das Bundesfinanzgericht stellte unlängst fest, dass eine Verzinsung gemäß OeNB-Zinstabelle „an nichtfinanzielle Unternehmen“ (zu finden unter: Kreditzinssätze – Neugeschäft) als angemessen gilt.
Die Gewährung eines unverzinsten Darlehens an den Gesellschafter führt in der Höhe der entgangenen Zinsen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung – ebenso wie zu niedrige Zinsen. Außerdem drohen den Gesellschaftern und gegebenenfalls auch den Geschäftsführern Haftungen, mit steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen.