Steuern
6. November 2017

Gewinnfreibetrag: Einschränkung auf Wohnbauanleihen gefallen

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmer wohl das wichtigste noch erhalten gebliebene „Steuerzuckerl“ dar. Bekanntlich kann man statt Neuanschaffungen ins Anlagevermögen auch Wertpapiere kaufen. Vorübergehend wurden nur mehr Wohnbauanleihen zugelassen, jetzt wird wieder der alte Zustand hergestellt: Es können insbesondere Rentenpapiere aus dem gesamten EU-Raum sowie bestimmte Investmentfondsanteile gekauft werden. Aktien sind nach wie vor unzulässig.

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