Die Gewerbebehörde kontrolliert die Einhaltung der strengen Geldwäschebestimmungen. Dabei verlangt sie auch eine Barbestätigung, die von einem Steuerberater unterschrieben ist.
Die strengen Geldwäschebestimmungen verlangen von bestimmten Gewerbetreibenden, dass Sie Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) ergreifen. Diese Maßnahmen werden von der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft und Magistrat) überprüft. Dabei wird den betroffenen Unternehmen ein Fragebogen hinsichtlich der Bargrenze von 10.000 Euro mitgeschickt.
Folgende Unternehmen mit Gewerbeschein unterliegen den Bestimmungen zur Verhinderung von GW/TF:
Hinweis: Auch die Buchhaltungsberufe müssen GW/TF-Maßnahmen ergreifen. Allerdings nicht aufgrund der Gewerbeordnung sondern aufgrund des Bilanzbuchhaltergesetzes.
Wenn Sie zu den betroffenen Unternehmen gehören, müssen Sie Ihr Unternehmensrisiko feststellen und Ihre Kunden überprüfen. Den Risikocheck können Sie mit dem WKO Online Ratgeber zur Geldwäschebekämpfung durchführen (siehe Link unten). Dort bekommen Sie auch eine Übersicht über die notwendigen Maßnahmen.
Die Bargrenze von 10.000 Euro im Handel muss man bei einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde für die Vergangenheit bestätigen. Man muss auch angeben, ob man beabsichtigt, in nächster Zeit Barzahlungen von mindestens 10.000 Euro einzunehmen oder auszuzahlen. Diese Bestätigung soll auch von einem Steuerberater unterschrieben werden. Da wir als Steuerberater nicht vor Ort im Unternehmen tätig sind, wird eine solche Bestätigung nicht leicht möglich sein. Hier laufen noch Verhandlungen zwischen der Gewerbebehörde und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW). Wir sind gespannt, wie die Sache endet.