Dienstnehmer
15. November 2021
Geschenke an Mitarbeiter motivieren im zweiten Corona-Jahr
Das Jahr 2021 ist für alle eine besondere Herausforderung. Viele Mitarbeiter sind wie im Vorjahr an ihre Leistungsgrenzen gestoßen. Mit diesen steuerfreien Geschenken können Sie Ihre Mitarbeiter heuer besonders motivieren:
Gutscheine, Sachgeschenke
- bis 186 Euro pro Jahr
- kein Bargeld
- im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (auch virtuell)
- auch für Geburtstagsgeschenke möglich
- auch eine Autobahnvignette und Goldmünzen möglich
- Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Feiern, Betriebsausflug (z.B. auch virtuelle Weihnachtsfeier)
- bis 365 Euro pro Jahr
- 2020 waren auch Gutscheine erlaubt. Ob das 2021 wieder möglich ist, bleibt abzuwarten
(Rz 80a Lohnsteuerrichtlinien)
- Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Jubiläumsgeschenk
Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge
Freie oder verbilligte Mahlzeiten
- bis 8,00 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
(2021: Speisen können auch abgeholt oder geliefert werden)
- bis 2,00 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
- unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (z.B. Werksküche, Kantine)
- Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zuschuss Kinderbetreuungskosten
Jobticket
- Öffi-Ticket zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Neu ab 1.7.2021: Jobticket kann auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden
- Weitere Infos: Rz 747 ff Lohnsteuerrichtlinien
Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge
Mitarbeiterrabatte
Mitarbeiterbeteiligung
Gruppenkriterium
Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).
Corona-Bonus – leider nein
Der im Vorjahr steuerfreie Corona-Bonus ist 2021 leider nicht möglich.