Heute – 27.3.2020 – kann man ab 17:00 Uhr Geld aus dem Härtefall-Fonds beantragen. Ein hektischer Antrag ist aber nicht notwendig, denn es gilt NICHT das „First come first served-Prinzip“.
Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert – es gilt nicht das „First come first served-Prinzip“. Die Anträge werden allerdings nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Wer bis Sonntag den Antrag einbringt, kann bis Mitte der Woche mit dem Geld am Konto rechnen. Wer nächste Woche einreicht, erhält das Geld ein paar Tage später. Man kann somit den Antrag in Ruhe stellen, sofern man noch ein paar Tage ohne den Zuschuss zurecht kommt.
Wer bekommt Geld aus dem Härtefall-Fonds?
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmerinnen und Unternehmer:
Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine Krankenversicherung vorliegt und die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten (Wert 2020: 5.527,92 Euro pro Jahr). Als Obergrenze gelten 80 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage des letzten Wirtschaftsjahres – somit 58.464 Euro für 2019 (80 Prozent von 73.080 Euro).
Wie hoch ist der Zuschuss?
Rüsten Sie sich für die Antragstellung
Auf der Homepage der Wirtschaftskammer finden Sie eine Liste mit den notwendigen Unterlagen. Rüsten Sie sich für den bürokratischen Aufwand, denn der ist bei dieser Förderung nicht zu unterschätzen. Wir empfehlen die Information der Wirtschaftskammer sorgfältig zu lesen und unterstützen Sie gerne bei Unklarheiten oder der Datenbeschaffung.
Wirtschaftskammer: Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbständige
Wirtschaftskammer: Härtefall-Fonds: Förderrichtlinie