Finanzen
27. März 2020

Geld aus dem Härtefall-Fonds beantragen

Heute – 27.3.2020 – kann man ab 17:00 Uhr Geld aus dem Härtefall-Fonds beantragen. Ein hektischer Antrag ist aber nicht notwendig, denn es gilt NICHT das „First come first served-Prinzip“.

Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert – es gilt nicht das „First come first served-Prinzip“. Die Anträge werden allerdings nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Wer bis Sonntag den Antrag einbringt, kann bis Mitte der Woche mit dem Geld am Konto rechnen. Wer nächste Woche einreicht, erhält das Geld ein paar Tage später. Man kann somit den Antrag in Ruhe stellen, sofern man noch ein paar Tage ohne den Zuschuss zurecht kommt.

Wer bekommt Geld aus dem Härtefall-Fonds?

Antragsberechtigt sind folgende Unternehmerinnen und Unternehmer:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen.
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine Krankenversicherung vorliegt und die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten (Wert 2020: 5.527,92 Euro pro Jahr). Als Obergrenze gelten 80 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage des letzten Wirtschaftsjahres – somit 58.464 Euro für 2019 (80 Prozent von 73.080 Euro).

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Einmalig 500 Euro: bei einem Nettoeinkommen von mehr als 5.527,92 Euro und weniger als 6.000 Euro jährlich oder wenn kein Steuerbescheid für 2017 oder jünger vorliegt
  • Einmalig: 1.000 Euro: Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro jährlich
  • Danach Phase 2: Hier wird es maximal 2.000 Euro pro Monat für max. drei Monate geben. Die Richtlinie dazu ist derzeit in Arbeit.

Rüsten Sie sich für die Antragstellung

Auf der Homepage der Wirtschaftskammer finden Sie eine Liste mit den notwendigen Unterlagen. Rüsten Sie sich für den bürokratischen Aufwand, denn der ist bei dieser Förderung nicht zu unterschätzen. Wir empfehlen die Information der Wirtschaftskammer sorgfältig zu lesen und unterstützen Sie gerne bei Unklarheiten oder der Datenbeschaffung.

Wirtschaftskammer: Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbständige

Wirtschaftskammer: Härtefall-Fonds: Förderrichtlinie

 

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