Steuern
30. November 2015

Flüchtlingshilfe absetzbar?

Unternehmer sowie Privatpersonen können Geldspenden für die Flüchtlingshilfe absetzen, wenn sie an eine Orga­ni­sation geleistet werden, die mit der Asylhilfe beauf­tragt ist und die auf der Liste der begünstigten Spenden­empfänger angeführt ist.

Bewahren Sie die Spendenbestätigung oder den Ein­zah­lungsbeleg auf, falls das Finanzamt nachprüft. Sie können maximal 10 % Ihrer Einkünfte als Spenden im Rahmen der Sonderausgaben absetzen. Ein Beispiel: Bei einer Spende von 80 € erhält man bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 € rund 30 € über die Arbeitnehmerveranlagung zurück.

Selbstständige können bis zu 10 % des Gewinnes des laufenden Geschäftsjahres spenden. Spenden Sie als Unternehmerin oder Unternehmer aus dem Betriebs­ver­mögen, so kann man die Spende als Betriebsausgabe absetzen. Unternehmen können auch Sachspenden (zB eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.

Mit der Steuerreform 2015/16 kommt eine Umstellung des Systems im Zusammenhang mit dem Nachweis von Spen­den. Ab dem Veranlagungsjahr 2017 erfolgt eine automa­tische Berücksichtigung der Spen­den im Veranlagungs­ver­fahren. Die empfangenden Organisationen haben die Daten auf datenschutzkonforme Weise an die Finanzverwaltung zu melden. Die betreffenden Sonderausgaben brauchen vom Steuerpflichtigen nicht mehr in der Steuererklärung beantragt werden.

Spendenliste: www.bmf.gv.at >
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