Nationalrat beschließt Verlängerung der Stundung bis Juni 2021. Danach startet das 2-Phasen-Modell.
Das Finanzamt stundet coronabedingte Rückstände, die bis Mai 2021 fällig werden, automatisch und ohne Zinsen bis 30. Juni 2021. Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stundet Beitragszeiträume bis Mai 2021 – allerdings mit Antrag und mit Zinsen. Zinsenfrei waren hier nur Februar, März und April 2020.
Ab Juli 2021 sollen nun die Corona-Rückstände in zwei Phasen über insgesamt drei Jahre abgebaut werden. Die Verzugszinsen liegen zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; das ergibt derzeit einen Jahreszinssatz von 1,38 Prozent. Die ÖGK gewährt diesen niedrigen Zinssatz für die Phase 1, die Finanz sogar für beide Phasen.
Rückstände bei der SVS fallen nicht in das 2-Phasen-Modell. Hier ist eine individuelle Stundungs- oder Ratenvereinbarung notwendig. Laut Auskunft der SVS sind Ratenzahlungen bis 30. Juni 2023 möglich. Auf Antrag können auch die Zinsen individuell angepasst und sogar auf null Prozent herabgesetzt werden, wenn die Zahlung der vollen Zinsen die wirtschaftlichen Verhältnisse gefährden würde.