Jungunternehmer
19. Februar 2018

GmbH gründen jetzt elektronisch möglich

Seit Anfang 2018 kann man eine Einpersonen-GmbH ohne Notar gründen.

Errichtungsurkunde

Die Errichtungsurkunde – das ist der Gesellschaftsvertrag bei einer Einpersonen-GmbH – wird über das Unternehmensserviceportal (USP) auf www.usp.gv.at elektronisch erstellt und an das Firmenbuch weitergeleitet. Sie muss folgende Punkte enthalten:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals (mind. 35.000 €, bei Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs 10.000 €)
  • Betrag der zu leistenden Einlage (Stammeinlage)
  • Bestellung des Geschäftsführers und einzigen Gesellschafters

Die Errichtungsurkunde darf höchstens noch Folgendes beinhalten:

  • GmbH trägt Gründungskosten bis 500
  • Gründungsprivileg
  • Jährliche Beschlussfassung über die Verteilung des Gewinns

Die Bank bekommt eine wichtige Rolle

Der Weg zur Bank bleibt einem nicht erspart, denn die GmbH braucht ein eigenes Konto auf das man die Stammeinlage einzahlt. Die Bank muss auch die Identität des Gründers prüfen. Ausweis daher nicht vergessen! Die Bank schickt eine Ausweiskopie, die Bestätigung über die Einzahlung sowie eine Musterzeichnung ans Firmenbuchgericht.

Tipp: Zuerst zur Bank! Für die Firmenbuchanmeldung brauchen Sie den IBAN des Geschäftskontos.

So kommen Sie zur GmbH

Alles was Sie brauchen ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte. Damit registrieren Sie sich beim USP. Im zweiten Schritt legen Sie innerhalb des USP ein Gründerkonto an.

USP-Gründerkonto

Mit Anlage des Gründerkontos können Sie weitere Wege elektronisch erledigen:

  • NeuFöG-Erklärung
  • Anmeldung Gewerbe
  • Anmeldung SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft)
  • Anmeldung Finanzamt

Welche GmbHs können nicht elektronisch gegründet werden?

  • GmbHs mit mehreren Gesellschaftern
  • Einpersonen-GmbH mit einer Gesellschaft als Gesellschafter oder bei abweichendem Geschäftsführer
  • GmbHs, bei denen ein zusätzlicher Eignungsnachweis ans Firmenbuch übermittelt werden muss (z.B. Ärzte).

Fast ohne Gebühren

Die elektronische Gründung geht schnell und kostet fast nichts (außer die Stammeinlage):

  • Notariatskosten: entfallen
  • Eintragung Gewerbe gratis seit 2017
  • Firmenbuch: Die Firmenbuchgebühr entfällt für NeuFöG-Unternehmen
  • Bankgebühren: Hier fallen wahrscheinlich Gebühren an. Holen Sie Vergleichs­angebote ein!

Sinnvolle Gründungsberatung

Auch wenn die rasche Gründung einer Einpersonen-GmbH verlockend klingen mag, so empfehlen wir, sich vor der Gründung umfassend zu informieren. Denn die GmbH muss z.B. immer eine doppelte Buchhaltung führen und jährlich eine Bilanz erstellen. Steuerlich fällt auch in Verlustjahren die jährliche Mindestkörperschaftsteuer von 500 € im ersten bis 1.750 € ab dem elften Jahr an.

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