Lange angekündigt, jetzt ist es soweit: Der Papamonat kommt. Betroffen sind Väter von Neugeborenen ab 1.3.2017.
Wer als Vater (Adoptiv- oder Pflegevater) einen Monat nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, bekommt rund 700 € an Familienzeitbonus ausbezahlt.
Der Papamonat kann zwischen 28 und 31 Tagen dauern und muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt konsumiert werden. Der Vater unterbricht seine Erwerbstätigkeit während des Papamonats und darf auch keine andere Erwerbstätigkeit ausüben. Er darf kein Arbeitslosengeld oder eine krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung beziehen.
Dienstnehmer werden in dieser Zeit bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet. Dem Dienstgeber entstehen für den Papamonat keine Kosten. Selbstständige müssen ihr Gewerbe ruhend melden und sich von der SVA abmelden.
Der Vater hat keinen gesetzlichen Anspruch auf den Papamonat, sondern muss sich mit seinem Dienstgeber einigen. Es besteht auch kein Kündigungsschutz in dieser Zeit, allerdings schützt das Gleichbehandlungsgesetz und man kann auf Motivkündigung klagen.
Väter sind im Papamonat kranken- und pensionsversichert. Die Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung ist der Familienzeitbonus.
Weiters wird das Kinderbetreuungsgeld reformiert.