Happy father holding newborn baby in his arms.
Familie
12. September 2016

Der Papamonat kommt

Lange angekündigt, jetzt ist es soweit: Der Papamonat kommt. Betroffen sind Väter von Neugeborenen ab 1.3.2017.

Wer als Vater (Adoptiv- oder Pflegevater) einen Monat nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, bekommt rund 700 € an Familienzeitbonus ausbezahlt.

Der Papamonat kann zwischen 28 und 31 Tagen dauern und muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt kon­su­miert werden. Der Vater unterbricht seine Er­werbstätigkeit während des Papamonats und darf auch keine andere Er­werbstätigkeit ausüben. Er darf kein Arbeitslosengeld oder eine krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung beziehen.

Dienstnehmer werden in dieser Zeit bei der Gebiets­kran­ken­kasse abgemeldet. Dem Dienstgeber entstehen für den Papamonat keine Kosten. Selbstständige müssen ihr Ge­werbe ruhend melden und sich von der SVA abmelden.

Der Vater hat keinen gesetzlichen Anspruch auf den Papa­monat, sondern muss sich mit seinem Dienstgeber eini­gen. Es besteht auch kein Kündigungsschutz in dieser Zeit, allerdings schützt das Gleichbehandlungsgesetz und man kann auf Motivkündigung klagen.

Väter sind im Papamonat kranken- und pensionsversichert. Die Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung ist der Familienzeitbonus.

Weiters wird das Kinderbetreuungsgeld reformiert.

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